Die Thüringische Gesellschaft für Radiologie und Nuklearmedizin e.V. (TGRN) wurde im Jahr 1990 mit dem Ziel gegründet, die Radiologie und Nuklearmedizin in Thüringen als Fachgebiet in all ihren Bereichen zu fördern. Dabei soll damals wie heute die regionale Zusammenarbeit der diagnostischen und interventionell tätigen Radiologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten untereinander gefördert werden so wie die Kommunikation mit medizinischen Physikern und auf andere Bereiche der medizinischen Bildgebung spezialisierten Forschern unterstützt werden.
Screen Nicht nur in den verschiedenen Fachbereichen und der Forschung, sondern auch in der Lehre und täglichen Praxis leistet die TGRN ihren Beitrag um die Radiologie in Thüringen attraktiv zu gestalten. Insbesondere liegt der TGRN die regionale Ausbildung und Förderung des ärztlichen Nachwuchses am Herzen.
Mehrfach im Jahr werden daher Tagungen, Seminare, Kurse und Radiologenstammtische organisiert, die nicht nur als Fortbildungsveranstaltungen gedacht sind, sondern auch den Erfahrungsaustausch zwischen erfahrenen und jungen Kollegen, zwischen niedergelassenen Ärzten und Klinikern, zwischen Ärzten aus verschiedenen Fachgebieten fördern sollen.
Zur Erreichung dieser Ziele ist die TGRN als gemeinnütziger Verein nicht nur auf das gemeinsame Interesse, sondern auch auf das Engagement und die Mitarbeit der in Thüringen lebenden und arbeitenden Radiologen und Nuklearmediziner und anderer Mitglieder angewiesen.
Thüringischer Förderpreis
Einreichung der Arbeiten an einen der beiden Vorsitzenden der Fachgesellschaften bitte bis 30.06.2023.
Die Bewerberin/der Bewerber muss Mitglied der TGRN sein und darf das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Die Arbeit ist zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf des Bewerbers einzureichen.
Vorstand der Gesellschaft holt zu den eingereichten Arbeiten zwei unabhängige Gutachten ein, wobei die Gutachter außerhalb der Gesellschaft/en tätig sein sollten, und ersucht diese um Bewertung und Reihung. Bei Diskrepanz wird ein dritter, ebenfalls unabhängiger Gutachter benannt. Auf Grund der vorherigen Veröffentlichung der eingereichten Arbeiten (Publikation, Vortrag etc.) wird auf eine Anonymisierung verzichtet. Den Gutachten folgend entscheiden die Vorstände über die Preisvergabe an 1, maximal 2 Kandidaten.
Die Preisverleihung erfolgt auf der Gemeinsamen Jahrestagung der Gesellschaften während der Eröffnung der Tagung durch den Präsidenten der TGRN.